Vielen Dank für Ihr Interesse! Qualität der Struktur und auch der Verfahrensabläufe sind von jeher für Ärzte selbstverständlich gewesen. Dies gilt für Verlässlichkeit, für Zuwendung zum Patienten, für aktuellen Stand der Fortbildung wie für den aktuellen Stand der Medizintechnik, für vernünftige Hygiene und Sterilität und natürlich genauso für die Einhaltung baulicher Voraussetzungen. "Qualitätsmanagement" ist also keine neue Erfindung.
Unsere Praxis führt auf freiwilliger Basis seit 2003 Qualitätsmanagement durch. Seit Anfang des Jahres 2004 ist Qualitätsmanagement für Arztpraxen gesetzlich vorgeschrieben. Anfang 2010 musste jede Praxis Qualitätsmanagement eingeführt haben.
Wie für alle Praxen vorgeschrieben, werden selbstverständlich Hygiene-Kontrollen, Messtechnische Kontrollen ("Eichung") und/oder Sicherheitstechnische Kontrollen der Geräte usw. durchgeführt.
Die sehr weitreichenden und bis ins Detail gehenden Vorschriften, Gesetze und Verordnungen, die für die Praxen in Deutschland gelten, stellen für alle Patienten ein sehr hohes Maß an Sicherheit, Unfallschutz, Gesundheitsschutz, Vertrauensschutz, Infektionsschutz, Datenschutz usw. sicher.
Qualitätsmanagement soll dafür sorgen, dass diese Vorschriften mit Leben ausgefüllt werden und sinnvoll angewendet werden. Die Verfahren, die in unserer Praxis eingesetzt werden, sorgen dafür, dass die notwendigen Maßnahmen in vorgeschriebener Weise durchgeführt und dokumentiert werden.
Praxisleitbild
(Hinweis: Praxisleitbild des Qualitätsmanagements ist nicht synonym mit Tätigkeitsschwerpunkt nach der Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein)
- Die Augenarztpraxis Dr. Niepel steht den Patienten während der Sprechstundenzeiten für die ambulante augenheilundliche Versorgung zur Verfügung. Die niedergelassene Facharztpraxis sorgt für eine wohnortnahe Ausübung der konservativen und teilweise auch laser-operativen Augenheilkunde nach Facharztstandard. Wir bitten um Terminabsprache.
- Die Augenarztpraxis Dr. Niepel nimmt am augenfachärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) teil. Diese findet in den Räumlichkeiten des Universitätsklinikums Aachen statt.
- Die Augenarztpraxis Dr. Niepel berät die Patienten über Sinn und Notwendigkeit der Früherkennung von Augenkrankheiten wie Glaukom, Diabetische Retinopathie, feuchter Makuladegeneration und Amotio Retinae, führt die Früherkennungsuntersuchungen durch und sorgt nach entsprechender weiterführender Diagnostik für eine eventuell notwendige leitliniengerechte Behandlung.
- Die Augenarztpraxis Dr. Niepel führt die Lasertherapie von Netzhautkrankheiten, Glaukom und Nachstar mit dem Ziel der Vermeidung von Komplikationen durch. Behandlungen mit dem Argon-Laser werden in eigener Praxis, Behandlungen mit dem YAG-Laser in Gerätegemeinschaft mit der Augenklinik im UKA durchgeführt (Universitätsklinikum Aachen).
- Die Augenarztpraxis Dr. Niepel untersucht Glaukompatienten mit der Hilfe moderner Verfahren wie Verlaufskontrolle der Papillenmorphologie mittels Papillenfotografie, der Untersuchung und Verlaufskontrolle von retinaler Nerven-faserschicht (RNFL), retinalem Ganglienzellkomplex (GCC) und Papillenexcavation mittels Optischer Kohärenz-Tomografie (OCT), und der Festlegung des Zieldrucks unter Berücksichtigung der Hornhautpachymetrie.
- Die Augenarztpraxis Dr. Niepel untersucht Patienten auf Erkrankungen der Makula mit Hilfe der optischen Kohärenztomografie (3-D-Spectral-Domain-OCT). Die entsprechende Behandlung (Operation, IVOM) erfolgt in enger Zusammenarbeit mit operativ tätigen Augenärzten bzw. Augenkliniken der näheren Umgebung.
- Die Augenarztpraxis Dr. Niepel führt die vollständige Untersuchung und Begutachtung zur Fahrtauglichkeit durch.
- Die Augenarztpraxis Dr. Niepel führt die Elektrophysiologische Untersuchung mittels bestimmter VEP- Verfahren durch. Für Untersuchungen, welche hier nicht möglich sind, wird zu anderen erfahrenen Zentren überwiesen.
Qualitätsleitbild
Die Praxis Dr. Niepel orientiert sich an den Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zum Thema Patientenrechte in Deutschland. Die informative Broschüre erhalten Sie bei dem Referat Information, Publikation, Redaktion des o.g. Ministeriums, Postfach 500, 53105 Bonn, (www.bmgs.bund.de), unter der Bestell-Nummer A 407.
In dieser Broschüre finden Sie die folgenden Zitate: (auszugsweise zitiert)
"Patient und Arzt haben das gemeinsame Ziel, Krankheiten vorzubeugen, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Eine vertrauensvolle Verständigung zwischen Arzt und Patient ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg einer Behandlung. Die Chancen, die eine Patienten-Arztbeziehung bietet, wenn sie als eine echte Behandlungs- und Entscheidungspartnerschaft verstanden wird, sollten deshalb konsequent genutzt werden."...
"Jede Behandlung erfordert die Mitwirkung des Patienten. Ein Behandlungserfolg kann jedoch trotz bester Therapie nicht garantiert werden. Der Patient ist für seine Gesundheit mitverantwortlich und kann durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung ... dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden."
"Der Patient hat Anspruch auf eine qualifizierte und sorgfältige medizinische Behandlung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst. Sie umfasst eine qualifizierte Pflege und Betreuung. Stehen die erforderlichen organisatorischen, personellen oder sachlichen Voraussetzungen für eine Behandlung nach dem medizinischen Standard nicht zur Verfügung, ist der Patient an einen geeigneten Arzt oder ein geeignetes Krankenhaus zu überweisen."
"Arzneimittel oder Medizinprodukte, die zur Behandlung eingesetzt werden, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen erfüllen."...
"Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf die ärztliche Behandlung, die zur Verhütung, Früherkennung sowie Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend, zweckmäßig sowie wirtschaftlich ist. ... Leistungen, für die eine Leistungspflicht der Krankenkasse nicht besteht, können nur gegen Übernahme der Kosten durch den Patienten erbracht werden. Die Krankenkasse muss den Patienten auf dessen Wunsch índividuell über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beraten."...
"Der Patient hat das Recht, Art und Umfang der medizinischen Behandlung selbst zu bestimmen. Er kann entscheiden, ob er sich behandeln lassen will oder nicht. Der Patient kann eine medizinische Versorgung also grundsätzlich auch dann ablehnen, wenn sie ärztlich geboten erscheint."...
"Kann zwischen Patient und Arzt kein Konsens über die Behandlungsart und den Behandlungsumfang hergestellt werden, ist der Arzt - von Notfällen abgesehen - berechtigt, die Behandlung abzulehnen."
"Die den Patienten betreffenden Informationen, Unterlagen und Daten sind von Ärzten ... und Krankenversicherern vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Patienten oder auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen weitergegeben werden."...
"Grundsätzlich darf der Gesundheitszustand des Patienten auch Angehörigen nicht offenbart werden. der Patient kann jedoch den Arzt ermächtigen, anderen Personen Auskunft über seinen Gesundheitszustand zu geben."...
Datenschutz Gemäß den Vorschriften, nicht zuletzt der EU-DSGVO, werden die Belange des Patienten-Datenschutzes in dieser Praxis äußerst genau beachtet. Datenschutz ist unter Anderem der Schutz der Patientendaten vor unbefugtem Zugriff. Dies bedeutet beispielsweise, dass wir am Telefon keinerlei Auskünfte über Patientendaten erteilen. Darüber dürfen Angehörige nicht ärgerlich sein! Ein normaler Weg wäre beispielsweise, sich mit Ausweis und Schweigepflicht-Entbindungserklärung persönlich in der Praxis zu melden. Oder der Patient erscheint persönlich.
Wenn Patienten zur Terminabsprache anrufen, so wird der vereinbarte Termin schriftlich in ein Terminbuch eingetragen und nicht online verarbeitet. Dies schützt Ihre Daten als Patient sehr wirksam.
Datenschutz ist weiterhin der Schutz vor Hackern. Unsere Praxis sieht ein ausgeklügeltes Schutz-System vor, welches im Detail aus Sicherheitsgründen nicht erläutert wird. Sie als Patient können sich darauf verlassen, dass mit Ihren Daten vorschriftsmäßig umgegangen wird, und fremder Zugriff ausgeschlossen ist; bitte beachten Sie jedoch die Ausführungen zur Telematik-Infrastruktur (s.u.). Für unsere Patienten halten wir als Aushang im Wartezimmer eine Patienteninformation zum Datenschutz bereit. Diese ist leicht verständlich und für jeden unserer Patienten zugänglich.
Telematik-Infrastruktur
Seit 2019 besteht die gesetzliche Verpflichtung der Praxen, die elektronische Gesundheitskarte von Patienten, die in der Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, online mit der sogenannten "Telematik Infrastruktur" einzulesen, zu übermitteln, dabei unter anderem auch zu überprüfen und sogar ggf. automatisch durch die Computer der Krankenkassen aus der Ferne zu verändern. Die Daten der elektronischen Gesundheitskarte werden dabei über das Internet übermittelt. Sollten Sie Fragen zu diesem Komplex haben, so wenden Sie sich bitte an die Organisatoren der Telematik-Infrastruktur, z.B. unter
Ob die zugesagte Datensicherheit, Abhörsicherheit usw. tatsächlich besteht, wie Schutz vor Daten-Diebstahl oder -Mißbrauch angesichts der allgemein bekannten Cyberkriminalität auf Dauer sichergestellt werden soll und ob die Daten ausschließlich nur im Interesse der Patientinnen und Patienten genutzt werden, ferner, wer Zugriff auf die Daten nehmen kann, welche Daten gespeichert werden, wie lange, und wo diese Datenspeicher physikalisch vorhanden sind, darüber und über ähnlich gelagerte Fragestellungen zur Telematik-Infrastruktur kann die Praxis Dr. Niepel leider keine Auskunft erteilen. Die Praxis Dr. Niepel ist lediglich auf gesetzlich zwingende Veranlassung hin ausführende Stelle, hat keine Kontroll- und/oder Einflussmöglichkeiten auf diese Telematik-Infrastruktur und muss deswegen an die Veranstalter verweisen.
Für alle eventuellen Haftungsfragen wenden Sie sich bitte an: Gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, Geschäftsführer Alexander Beyer Friedrichstraße 136 10117 Berlin
Die elektronische Gesundheitskarte und die Telematik-Infrastruktur
Jede(r) gesetzlich Versicherte muss grundsätzlich bei jeder Inanspruchnahme eines Arztes in der Arztpraxis seine/ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen und in die vorhandene Telematik-Infrastruktur einlesen lassen. Dabei gilt grundsätzlich, dass die aktuelle und gültige eGK den notwendigen Nachweis der Versicherung darstellt. Weiter gilt grundsätzlich, dass eine ärztliche Versorgung nur ordnungsgemäß stattfinden kann, wenn die eGK vorgelegt und eingelesen wurde.
Es erfolgt ein Online-Abgleich der Versicherten-Stammdaten. Hierbei kann es nun vorkommen, dass eine eGK abgelehnt wird. Dies trifft die Patientin/den Patienten wahrscheinlich völlig unvorbereitet. Welches Problem genau mit der eGK besteht, darüber kann der/dem Versicherten ausschließlich nur die Krankenkasse Auskunft erteilen.
Ist die eGK im Computer der Arztpraxis durch die Telematik-Infrastruktur abgelehnt worden, muss die Patientin/der Patient anderweitig den Versichertenstatus nachweisen. Grundsätzlich gilt, dass nur nach Einlesen der Daten der eGK (wie z.B. Institutionskennzeichen der Krankenkasse, Versichertennummer etc. pp) und nach Unterschrift des/der Versicherten der Computer (durch das sogenannte Ersatzverfahren) freigeschaltet wird und gültige Rezepte, Überweisungen, Krankenhauseinweisungen usw. ausgestellt werden können. Da Sie als Patientin/Patient üblicherweise diese Daten gar nicht kennen, bringen Sie auf jeden Fall eine eGK mit: Besser eine ältere, möglicherweise nicht mehr gültige eGK als gar keine eGK!
Diese Blockade ohne aktuell gültige, funktionstüchtige eGK ist den meisten Patientinnen und Patienten nicht bewusst. Wir bitten Sie daher, sich stets vor dem Arztbesuch davon zu überzeugen, dass Sie die neueste eGK mitbringen. Achtung: Das auf die eGK aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist ohne Bedeutung, wenn die Karte aus anderen Gründen ihre Gültigkeit verloren hat. Zum Beispiel, wenn Sie eine neue Karte erhalten haben. Deswegen ist eine ältere, laut Aufdruck noch gültige Karte normalerweise unbrauchbar. Trotzdem gilt: Bringen Sie im Zweifel lieber eine ältere eGK als gar keine eGK mit.
Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte
An den Daten, die auf der eGK über die Versicherten gespeichert sind, hat sich in der letzten Zeit grundsätzlich nichts geändert: Es handelt sich um Verwaltungs-Daten wie Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Name der Versicherung, Institutionskennzeichen der Versicherung, Versicherten-Nummer, Teilnahme an bestimmten Verträgen, Zuzahlungsbefreiung usw.
Die Krankenkassen müssen die Versicherten auf Nachfrage darüber informieren, welche Daten auf der eGK gespeichert sind.
Es ist möglich, dass durch den Versicherten-Stammdaten-Abgleich Daten auf der eGK von Seiten der Telematik-Infrastruktur verändert werden. Die jeweils vom Patienten besuchte Arztpraxis hat keinerlei Einfluss darauf, sondern wird wie Sie als Versicherte nach dem Einlesevorgang davon in Kenntnis gesetzt.
Es werden zukünftig möglicherweise weitere Daten, beispielsweise auch Gesundheitsdaten, Rezepte, auf der eGK gespeichert werden. Die o.g. Angaben stammen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Weitere Hinweise dazu finden Sie im Internet.www.deine-gesundheitskarte.de
Aktualisiert 30.3.2021
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